Ein Präzedenzfall für den deutschsprachigen Raum: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht wendet den Medienstaatsvertrag erstmals auf KI-Suchsysteme an. Was entschieden wurde und was das für die Sichtbarkeit in KI-Antworten bedeutet.
Am 14. Juli 2026 hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), das zentrale Aufsichtsgremium der deutschen Landesmedienanstalten, erstmals Bescheide gegen KI-Angebote erlassen. Betroffen sind Googles AI Overviews und der KI-Anbieter Perplexity. Geführt wurden die Verfahren von den Medienanstalten Hamburg/Schleswig-Holstein und Berlin-Brandenburg. Es ist das erste Mal, dass deutsches Medienrecht direkt auf KI-Suchsysteme angewendet wird.
Die ZAK stuft KI-Antworten als eigene Inhalte der Anbieter ein. ZAK-Vorsitzender Dr. Thorsten Schmiege formuliert es in der Pressemitteilung so: KI-Antworten sind eigene Inhalte der Anbieter, das Haftungsprivileg des DSA greift hier nicht. Bei Google kritisiert die Aufsicht, dass die prominent dargestellte KI-Antwort die klassische Link-Übersicht diskriminiert. Bei Perplexity bewertet sie das Anhängen von Drittinhalten als Quellen und Linklisten als Steuerung der Auffindbarkeit, damit erfüllen beide Angebote die Kriterien eines Medienintermediärs im Sinne des Medienstaatsvertrags.
Als Medienintermediäre müssen die Anbieter transparent machen, nach welchen Kriterien sie die Auffindbarkeit von Inhalten steuern, vielfaltssichernde Pflichten einhalten und journalistisch-redaktionelle Medien diskriminierungsfrei darstellen. Schmiege: Wer über die Auswahl und Platzierung von Links die Auffindbarkeit von Inhalten steuert, muss dies transparent machen. Die Bescheide sind noch nicht bestandskräftig, die Anbieter können Rechtsmittel einlegen.
Die Entscheidung bestätigt, was sich seit Monaten abzeichnet: KI-Antworten sind ein eigenständiger, inzwischen sogar regulierter Informationskanal, kein Anhängsel der klassischen Suche. Für Unternehmen heißt das zweierlei. Erstens: Wer in diesem Kanal nicht vorkommt, fehlt in einem Medium, das der Gesetzgeber bereits als meinungsbildungsrelevant behandelt. Zweitens: Kommende Transparenzpflichten könnten nachvollziehbarer machen, nach welchen Kriterien KI-Systeme ihre Quellen auswählen und diskriminierungsfreie Darstellung kann die Quellenvielfalt erhöhen. Beides spricht dafür, die eigene Präsenz in KI-Antworten jetzt systematisch aufzubauen.
GeoUp beobachtet die Entwicklung weiter, sowohl die Rechtsmittelverfahren als auch die praktischen Auswirkungen auf die Quellenauswahl der KI-Systeme im deutschsprachigen Raum.
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